Dienstleistungsvertrag für das CHECK24 VersicherungsCenter+

Vorliegend handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag zwischen der CHECK24 Versicherungsservice GmbH in 80323 München (nachfolgend „CHECK24 Versicherungsservice“ genannt) und dem Versicherungsnehmer (als Versicherungsnehmer gilt die Person, die in der Versicherungspolice als Versicherungsnehmer geführt wird bzw. der den jeweiligen Vertrag mit dem betreffenden Versicherungsunternehmen geschlossen hat – siehe Definition Ziffer 1.). Auf der Grundlage dieses Dienstleistungsvertrags und den zugehörigen Datenschutzhinweisen zum CHECK24 VersicherungsCenter+ wird die Art und der Umfang der angebotenen Leistungen durch CHECK24 Versicherungsservice sowie der Rahmen der möglichen Nutzung des CHECK24 VersicherungsCenter+ durch den Versicherungsnehmer festlegt.

Im Rahmen der Nutzung des VersicherungsCenter+ (siehe Ziffer I. 4) wird der Versicherungsnehmer dazu aufgefordert, die CHECK24 Versicherungsservice GmbH aktiv zu beauftragen. Dabei hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen einem Vollauskunftsmandat und einem Vollmaklermandat, welche in Sektion II und III genauer erläutert werden. Vorwegzunehmen ist, dass sich beide Beauftragungen grundlegend voneinander unterscheiden. Während das Vollauskunftsmandat zum einmaligen Anfordern und Überprüfen der Vertragsdetails führt, folgt dem Vollmaklermandat eine kontinuierliche Betreuung als Versicherungsmakler durch die CHECK24 Versicherungsservice bezüglich sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihren Versicherungen inkl. der Aktualisierung der jeweiligen Vertragsdetails.
Ferner gilt darüber hinaus, dass Versicherungsnehmer, die in der Vergangenheit bereits auf Einzelvertragsbasis Makler-/Auskunftsvollmachten erteilt haben, die unter I.4 und I.5 beschriebenen Leistungen / Funktionalitäten auch weiterhin nutzen können, ohne der CHECK24 Versicherungsservice eine Beauftragung zum Vollauskunfts- und Vollmaklermandat zu erteilen. In diesem Fall erfolgt die Betreuung der Verträge und das zur Verfügung stellen bestimmter Funktionalitäten weiterhin auf Einzelvertragsbasis durch das entsprechende Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich (siehe Ziffer I.9.2 welche Unternehmen das sind).

Analog zu diesen inhaltlichen Schwerpunkten ist der Dienstleistungsvertrag in drei Sektionen aufgebaut:

  1. Allgemeingültige Grundlagen
  2. Vollauskunftsmandat
  3. Vollmaklermandat

SEKTION I: Allgemeingültige Grundlage


1. Definitionen


2. Unabdingbare Voraussetzungen für das VersicherungsCenter+
2.1 CHECK24 Kundenkonto

Unabdingbare Grundvoraussetzung für die umfängliche Nutzung des CHECK24 VersicherungsCenter+ ist das aktive Bestehen eines CHECK24 Kundenkontos, welches von der CHECK24 GmbH in 80251 München (nachfolgend „CHECK24 GmbH“ genannt“) betrieben wird. Es ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich, dass der Versicherungsnehmer selbst ein CHECK24 Kundenkonto unterhält. Vielmehr ist es ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherungsverträge im CHECK24 Kundenkonto eines Dritten hinterlegt. Für das CHECK24 Kundenkonto gelten eigenständige Nutzungsbedingungen der CHECK24 GmbH, die Sie hier abrufen können. Die zugehörigen Datenschutzhinweise können Sie hier abrufen.

2.2 "Double-Opt-in"-Verfahren bei Verwaltung von Fremdverträgen

Für die aktive Verwaltung von Fremdverträgen im Rahmen des CHECK24 VersicherungsCenter+, die nicht innerhalb der CHECH24 Gruppe abgeschlossen worden sind (Fremdverträge), ist die Validierung der im CHECK24 Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse im sogenannten „Double-Opt-in“-Verfahren zwingend notwendig. Erst mit der finalen Validierung der hinterlegten E-Mail-Anschrift ist die vollständige Nutzung und Einsichtnahme der Vertragsdetails und Dokumente (siehe Ziffer I.5.2), die nicht innerhalb der CHECK24 Gruppe abgeschlossen worden sind, im VersicherungsCenter+ möglich.

3. Wichtige Hinweise: Abschluss des Dienstleistungsvertrags führt nicht automatisch zu einem Maklermandat

Versicherungsnehmer, die noch kein Vollauskunfts- oder Vollmaklermandat an CHECK24 Versicherungsservice erteilt haben, können im Moment des ersten Hinzufügens eines Vertrags, der nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich abgeschlossen wurde, über die Beauftragung der CHECK24 Versicherungsservice entscheiden. Dabei kann der VN wählen, ob er der CHECK24 Versicherungsservice ein Vollauskunftsmandat oder Vollmaklermandat erteilen möchte (siehe Sektion II und III). Entscheidet er sich für das Vollauskunftsmandat, erhält die CHECK24 Versicherungsservice damit nicht automatisch ein Maklermandat. Dieses müsste der VN gesondert und ausdrücklich erteilten.

Weitere Informationen
Hat der VN sich zuerst für ein Vollauskunftsmandat entschieden und sollte er zu einem späteren Zeitpunkt auf ein Vollmaklermandat wechseln wollen, bedarf es hierzu eine ausdrückliche und gesonderte Handlung seinerseits.
Entscheidet sich der VN für ein Vollmaklermandat, so werden seine Versicherungen zukünftig durch CHECK24 Versicherungsservice betreut. Davon ausgenommen sind bereits oder zukünftig über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich abgeschlossene und in deren Bestand befindliche Verträge und bei einem solchen Unternehmen bestehende Korrespondenzmaklermandate. Diese werden weiterhin von den entsprechenden CHECK24 Unternehmen betreut.


4. Unabdingbare Leistungen

Das CHECK24 VersicherungsCenter+ beinhaltet Hauptleistungen, die fester und mithin unabdingbarer Bestandteil sind und dem VN folglich mit Vertragsschluss automatisch zur Verfügung stehen. Daneben gibt es optionale Leistungen (siehe I.5), die jederzeit vom VN nach Bedarf hinzugefügt oder wieder entzogen werden können. Hierbei steht es dem VN frei, ob und wann er diese optionalen Leistungen nutzen möchte.
Zu diesem Zeitpunkt zählen zum Umfang des CHECK24 VersicherungsCenter+ folgende unabdingbare Leistungen:

4.1 Ansicht der Aktionen zu Versicherungsprodukten

Die Ansicht der Aktionen zu Versicherungsprodukten ist eine feste und zugleich unabdingbare Leistung des CHECK24 VersicherungsCenter+. In dieser Ansicht hat die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages an einer einzigen Stelle zusammengefasst und detailliert aufbereitet Einblick in sämtliche bereits hinzugefügte Versicherungsverträge, -anträge, -angebote und die gespeicherten Versicherungsvergleiche (nachfolgend als „Aktionen“ zusammengefasst und genannt), die der VN bei den unterschiedlichen Unternehmen der CHECK24 Gruppe abgeschlossen, beantragt, angefordert und/oder durchgeführt hat.
Zudem werden in der Übersicht alle Verträge angezeigt, die im entsprechenden CHECK24 Kundenkonto hinterlegt oder hinzugefügt worden sind. D.h. dass hier auch Verträge angezeigt werden können, die zwar im selben CHECK24 Kundenkonto liegen, aber ggf. von einem anderen Versicherungsnehmer im Rahmen eines separaten Dienstleistungsvertrags hinzugefügt, abgeschlossen und/oder beantragt wurden.

4.2 Automatische Vertragsprüfung / VertragsCHECK

CHECK24 Versicherungsservice (bzw. das jeweilige Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich für historisch erteilte Vollmachten) prüft im ersten Schritt sämtliche Verträge, die der VN im Rahmen der Ziffer I.5.2 hinzugefügt bzw. hinzufügen hat lassen, wenn möglich mit einer automatischen Vertragsprüfung. Im Rahmen der Vertragsprüfung erhält der VN, wenn möglich, einen Online-Versicherungsvergleich zu einem hinterlegten Vertrag. Ggf. kann es sein, dass der VN zuerst manuell weitere Angaben tätigen und/oder Vertragsdetails ergänzen muss bevor eine automatische Vergleichspreisberechnung stattfinden kann.
Optional wird bei einigen Produkten/Verträgen dem VN die Möglichkeit angeboten, weitergehende Hinweise und/oder Bedürfnisse hinsichtlich dieses Vertrages mit anzugeben, um diese in die Bewertung/Empfehlung einfließen zu lassen. Diese Funktion steht lediglich bei Fremdverträgen zur Verfügung.

Weitere Informationen
Ob die automatische Vertragsprüfung durchgeführt werden kann oder nicht, hängt davon ab, ob diese Funktion für den betreffenden Vertrag aktiv ist. Sollte diese Funktionalität zur Verfügung stehen, wird CHECK24 Versicherungsservice fortan kontinuierlich – spätestens beim Öffnen der Vertragsdetails im CHECK24 VersicherungsCenter+ – die Ergebnisse der Vertragsprüfung aktualisieren und der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages in seiner Ansicht der Aktionen zu den Versicherungsprodukten (siehe Ziffer I.4.1) aufbereitet darstellen.

Im Rahmen der Zurverfügungstellung der Vertragsprüfungsergebnisse wird überprüft, ob der VN für den betreffenden Vertrag einen Erinnerungswecker gemäß Ziffer I.5.3 dieses Dienstleistungsvertrages aktiviert hat. Sollte dies der Fall sein, wird die CHECK24 Versicherungsservice zum Zeitpunkt des Auslösens des Erinnerungsweckers dem VN entweder lediglich eine Erinnerung oder alternativ – falls verfügbar – zusätzlich eine Experteneinschätzung zum Vertrag per E-Mail zustellen.

4.3 BrokerCHECK
CHECK24 Versicherungsservice ist im Rahmen des Vollmaklermandats verpflichtet, den VN bezüglich seines Versicherungsschutzes und Versicherungsumfangs zu beraten. Zu diesem Zweck wird CHECK24 Versicherungsservice den VN postalisch und/oder per E-Mail kontaktieren und dem VN eine sogenannte „Grundberatung“ per Telefon anbieten. Dies geschieht bei Vertragsschluss und mindestens einmal pro Kalenderjahr. Es steht dem VN frei die Grundberatung in Anspruch zu nehmen oder nicht. Falls eine Rückmeldung des VN, trotz mehrmaliger Erinnerungen/Aufforderungen, unterbleibt wertet CHECK24 Versicherungsservice dies als Verzicht des VN auf die Inanspruchnahme der Grundberatung. Wenn sich der VN auf Rückfrage von CHECK24 Versicherungsservice im Zuge des laufenden Vollmaklermandats nicht rückmeldet, geht CHECK24 Versicherungsservice davon aus, dass sich die Lebensumstände des VN nicht geändert haben und der Versicherungsschutz und Versicherungsumfang vom VN als ausreichend angesehen wird bzw. der VN mit dem Versicherungsschutz und dem Versicherungsumfang zufrieden ist und/oder sich der eventuellen Deckungslücken und/oder Risiken bewusst ist. Falls der VN ein Vollauskunftsmandat abschließt, bietet CHECK24 Versicherungsservice nicht proaktiv eine Grundberatung an. Es steht dem VN jederzeit frei, proaktiv Informationen anzufordern, unabhängig davon ob ein Vollmakler- oder Vollauskunftsmandat vorliegt.

4.4 Einsichtnahme durch Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich

Neben der CHECK24 Versicherungsservice können sowohl die Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich untereinander als auch im Hinblick auf die weitergehenden Aktionen bei den restlichen Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen Einblick in die Daten des VN bekommen. D.h. sämtliche Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich können sämtliche Daten, die die CHECK24 Versicherungsservice von dem VN verarbeitet und gespeichert hat, einsehen, verarbeiten und nutzen. Dies soll eine adäquate und qualitativ hochwertige Beratung seitens der Unternehmen aus dem Versicherungsbereich der CHECK24 Gruppe gegenüber dem VN sicherstellen.

5. Optionale Leistungen

Im Rahmen der Nutzung des VersicherungsCenter+ stehen der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages und eingeschränkt dem VN folgende optionale Leistungen zur Verfügung, die er für jeden hinterlegten Vertrag selektiv zu jeder Zeit einzeln an- und abwählen bzw. in Anspruch nehmen kann.

5.1 Hinzufügen von Unterlagen

Auf Wunsch des VNs können Kopien der Versicherungsscheine, die nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden, in seinem Namen und Auftrag angefordert werden und ihm in digitaler Form im VersicherungsCenter+ angezeigt/hinterlegt werden.
Basierend auf der vom VN erteilten Vollmacht (Makler- oder Auskunftsvollmacht) werden für den VN Vertragsdetails und -dokumente (z.B. Kopien der Versicherungsscheine) bei den Versicherern angefordert. Sofern CHECK24 Versicherungsservice Vertragsdetails und Dokumente von den Versicherern erhält, wird sie diese (für historisch erteilte Vollmachten: ausschließlich im Namen und Auftrag der jeweiligen Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich) kostenlos digital erfassen und der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages dauerhaft in der Ansicht der Aktionen zu Versicherungsprodukten (siehe Ziffer I.4.1) zur Verfügung stellen.

Die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages kann Dokumente oder Bilder von sich und/oder Dritten mittels des „Upload-Service“ hochladen. Hierbei hat die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages sicherzustellen, dass sie dazu berechtigt ist und keine Rechte von Dritten verletzt.

Weitere Informationen
Sollte die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages diesen Upload-Service in Anspruch nehmen, werden die betreffenden Dokumente/Dateien nicht nur im Rahmen der Übermittlung verschlüsselt übertragen, sondern auch der Inhalt der Dokumente/Dateien bevor sie übermittelt werden. Sobald eine Datei/ein Dokument erfolgreich durch die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages hochgeladen worden ist, ist es aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr möglich, diese selbstständig durch die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages zu löschen. Sollte der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages allerdings ein Fehler unterlaufen sein oder möchte sie die Datei im Nachgang gelöscht wissen oder sollten irgendwelche andere Gründe vorliegen, egal welcher Art, möchte CHECK24 Versicherungsservice die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages bitten, dass sie sich an das Service Team mit der E-Mailanschrift vertragsverwaltung@check24.de wendet und das Problem kurz schildert.

5.2 Hinzufügen von Versicherungsverträgen

Im Rahmen dieser Funktion kann der VN sämtliche Versicherungsverträge (Eigen- und Fremdverträge) selbst hinzufügen und/oder hinzufügen lassen und diese somit zentral verwalten. Hierbei ist es egal, ob er diese Verträge u.a. bei einem Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen und/oder einem Dritten (beispielsweise direkt bei einem Versicherer) beantragt und/oder abgeschlossen hat.
Der VN kann im Moment des ersten Hinzufügens eines Vertrags über die Art und mithin auch den Umfang der Beauftragung entscheiden. Dabei kann er zwischen einem Vollauskunftsmandat (siehe Sektion II) oder einem Vollmaklermandat (siehe Sektion III) wählen.

Weitere Informationen
Sofern während des Hinzufügens des Vertrags eine Fehlerseite bzw. Fehlermeldung wie beispielsweise „Die Versicherung kann nicht hinzugefügt werden. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice.“ angezeigt wird, wird der Vertrag nicht zur Vertragsverwaltung hinzugefügt und im Nachgang auch keine Informationen bei den Versicherern angefragt.

5.3 Erinnerungswecker

Der VN kann mit der variablen Funktion des Erinnerungsweckers selbstständig einstellen, dass er durch CHECK24 Versicherungsservice (bzw. durch das jeweilige Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich für historisch erteilte Vollmachten) für ausgewählte Verträge rechtzeitig per E-Mail an das jeweilige Vertragsende des laufenden Versicherungsvertrags erinnert wird. Sollte der VN den Erinnerungswecker aktiviert haben, wird die CHECK24 Versicherungsservice zum Zeitpunkt des Auslösens des Erinnerungsweckers der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages entweder lediglich eine Erinnerung oder alternativ – falls verfügbar – zusätzlich eine Experteneinschätzung zum Vertrag per E-Mail zustellen.

Weitere Informationen
In der Regel wird der Erinnerungswecker bei Vertragsarten mit regelmäßiger Vertragsverlängerung, wie beispielsweise Privat-Haftpflichtversicherungen, Kfz-Versicherungen etc., beim Hinzufügen der Drittverträge, aber ggf. auch für entsprechende Eigenverträge, die über die unterschiedlichen Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden, automatisch aktiviert. Selbstverständlich kann der VN diese Funktion für die Verträge einzeln wieder deaktivieren.
Für Vertragsarten aus dem Personenversicherungsumfeld, wie die Private-Krankenzusatz- und/oder Krankenvollversicherung, Risikolebensversicherung etc., die sich nicht regelmäßig automatisch verlängern, wird generell keine Erinnerungswecker-Funktion angeboten.

5.4 Dauerhaftes Korrespondenz-Maklermandat

Der VN hat neben dem Vollauskunftsmandat (siehe Sektion II) oder dem Vollmaklermandat (siehe Sektion III) für bestimmte Versicherer ebenfalls die Möglichkeit eines dauerhaften und kostenlosen Korrespondenz-Maklermandats. Das Korrespondenz-Maklermandat wird dem VN nur dann angeboten, wenn die Auskunftseinholung seiner Vertragsdetails beim entsprechenden Versicherer ohne ein solches Mandat nicht möglich ist.

Das kostenlose Korrespondenz-Maklermandat umfasst im Kern als Dienstleistung den Erhalt und die „digitale“ Weitergabe der Korrespondenz des Versicherungsunternehmens an den VN sowie den Erhalt und die Weitergabe der Korrespondenz des VN an das Versicherungsunternehmen. Es wird durch einen vom vorliegenden Dienstleistungsvertrag losgelösten und gesonderten Korrespondenz-Maklervertrag bestimmt. Dabei wird CHECK24 Versicherungsservice (bzw. wurde historisch ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich) ein so genannter „Korrespondenzmakler“. Dieser ist berechtigt, diese Funktion und Aufgabe gegenüber dem VN als Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO zu erfüllen.

Weitere Informationen
Im Rahmen des Korrespondenz-Maklermandats kann, wenn möglich, eine automatische Vertragsprüfung gem. Ziffer I.4.2.1 stattfinden. Für den Fall, dass weder das Versicherungsunternehmen eine Abschrift der aktuell gültigen Versicherungspolicen des VN an den Auftragnehmer übermittelt, noch der VN selbst alternativ diese aktuell gültigen Versicherungspolicen oder die relevanten Vertragsdetails dem Korrespondenzmakler zur Verfügung stellen kann, findet keine solche automatische Vertragsprüfung statt.

6. Pflichten des VN, keine gewerbliche Nutzung
6.1 Pflichten des VN
6.1.1 Generelle Pflichten

Der VN ist verpflichtet, sämtliche durch CHECK24 Versicherungsservice gestellte Fragen im Rahmen der Nutzung des VersicherungsCenter+ wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten bzw. beantwortet zu haben. Dies gilt auch für Fragen, die dem VN innerhalb der Vertragsprüfung (siehe Ziffer I.4.2) gestellt werden, um weitergehende Hinweise und/oder Bedürfnisse hinsichtlich des Vertrages mit anzugeben, um diese in die Bewertung/Empfehlung einfließen zu lassen.

Weiter ist der VN auch verpflichtet, unverzüglich sämtliche seitens CHECK24 Versicherungsservice eingestellte Unterlagen und Mitteilungen jeglicher Art entweder per E-Mail und/oder innerhalb des VersicherungsCenter+ auf Korrektheit zu überprüfen und bei Fehlern CHECK24 Versicherungsservice entsprechend zu informieren.

6.1.2 Automatische Vertragsprüfung / VertragsCHECK

Die verwendeten Angaben zur automatischen Berechnung von Vergleichsergebnissen im Rahmen der automatischen Vertragsprüfung (siehe Ziffer I.4.2) spiegeln nicht notwendigerweise die aktuelle Lebens- und Bedarfssituation des VNs bei dem konkreten Vertrag wider. In Folge dessen müssen die angezeigten Vergleichsergebnisse nicht notwendigerweise auf die aktuelle Lebens- und Bedarfssituation des VNs passen. Die Überprüfung auf Richtigkeit der Angaben und Umfang obliegt allein dem VN. CHECK24 Versicherungsservice (bzw. das jeweilige Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich für historisch erteilte Vollmachten) stellt lediglich Frage- und Dialogführungsstrukturen zur Verfügung, um die Prüfung auf Eignung zur individuellen Lebens- und Bedarfssituation zu vereinfachen. Auf Wunsch kann der VN sich darüber hinaus von ausgebildeten Versicherungsexperten beraten lassen.

6.1.3 Korrespondenz-Maklermandat

Sollte der VN von einem Korrespondenz-Maklermandat Gebrauch machen, hat der VN dafür Sorge zu tragen, dass dem Korrespondenzmakler stets seine aktuelle persönliche E-Mail-Adresse als auch seine aktuelle Postanschrift vorliegt, und dass das Postfach dieser genannten E-Mail-Adresse empfangsbereit ist und der VN dieses in einer angemessenen Zeit abruft.
Ein postalischer Versand der Korrespondenz seitens des entsprechenden Korrespondenzmaklers wird ausgeschlossen und wird zu keiner Zeit dem VN angeboten – auch nicht optional.

6.1.4 Voll- und Einzelmaklermandat

Sollte der VN CHECK24 Versicherungsservice oder ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich im Rahmen eines Vollmaklermandats beauftragen oder beauftragt haben, hat der VN dafür Sorge zu tragen, dass Versicherungsservice GmbH stets zumindest seine aktuelle persönliche E-Mail-Adresse und eine aktuelle Postanschrift vorliegt.

6.1.5 Upload-Service/-Funktion

Der VN darf den Upload-Service (siehe Ziffer I.5.1) nicht zum Hochladen verbotener Inhalte nutzen. Mit der Nutzung dieses Upload-Service erklärt der VN hiermit, dass er diesen Upload-Service weder selbst missbräuchlich verwendet noch Dritte dabei unterstützt, dies zu tun.

Weitere Informationen
Im Zusammenhang mit diesem Upload-Service sind unter anderem folgende Aktivitäten sowie die versuchte Ausführung derselben nicht zulässig:
  1. Prüfen, Scannen oder Testen der Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks.
  2. Hochladen von personenbezogenen Daten Dritter, ohne deren ausdrückliche Einwilligung.
  3. Verstöße gegen das Gesetz in jeglicher Weise, einschließlich Speicherung, Veröffentlichung oder Freigabe von Inhalten, die betrügerisch, diffamierend oder irreführend sind oder die Privatsphäre oder Rechte anderer verletzen.
  4. Befürworten von Hass oder Diskriminierung von Personen oder Personengruppen aufgrund ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Behinderung oder Beeinträchtigung.
  5. Veröffentlichen oder Freigeben von rechtswidrig pornographischen oder unsittlichen Inhalten oder von Inhalten, die extreme Gewalttaten enthalten.
  6. Verstoß gegen Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen oder sonstiges Umgehen dieser Maßnahmen.
  7. Hochladen von urheberrechtlich geschützten Dokumenten, Unterlagen oder Dateien.

6.2 Keine gewerbliche Nutzung

Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24 Versicherungsservice ist nur Verbrauchern gestattet. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24 Versicherungsservice zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen oder der Nutzung der angebotenen Informationen ist ausdrücklich untersagt.

Weitere Informationen
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von maximal 5.000 Euro als vereinbart. Das Recht zur Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Diese sind auf die Vertragsstrafe anzurechnen.


7. Haftung

Für etwaige Schäden haftet CHECK24 Versicherungsservice oder das entsprechende Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der VN vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“ genannt), beschränkt sich die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die keine wesentliche Nebenpflicht ist, haftet CHECK24 Versicherungsservice oder das entsprechende Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie für die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des VN ist hiermit nicht verbunden.

8. Kosten, Vergütung

Dem VN entstehen durch diesen Vertrag und die in Anspruch genommenen Leistungen des CHECK24 VersicherungsCenter+, ausgenommen eventueller Basiskosten des Internet-Providers für die Nutzung des Internets und des Telefon-Providers bei einer telefonischen Beratung, keinerlei Kosten.

Weitere Informationen
CHECK24 Versicherungsservice und die Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich werden ausschließlich von den Versicherungsunternehmen vergütet – und hier insbesondere nur bei einer erfolgreichen Vertragsvermittlung und/oder für die laufende Betreuung eines Vertrages in Form einer Provision. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen als Betreuer bzw. bestandsführender Versicherungsmakler der Versicherungsverträge bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften eingetragen wird bzw. wurde.


9. Verbundene Unternehmen innerhalb der CHECK24 Gruppe
9.1 Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen

Sollte im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages von „Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen“ gesprochen werden, sind ausschließlich folgende Unternehmen gemeint:
CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH (Speicherstraße 55 in 60327 Frankfurt am Main),
CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungsprodukte GmbH und
CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH jeweils An der Alster 64 in 20099 Hamburg,
CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH (Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln),
CHECK24 Kontomanager GmbH (Landsberger Str. 110 in 80339 München)
CHECK24 Vergleichsportal für Vorsorgeversicherungen GmbH,
CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH,
CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungen GmbH,
CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH,
CHECK24 Vergleichsportal Reise GmbH,
CHECK24 Versicherungsservice GmbH jeweils in der Erika-Mann-Str. 62-66 in 80636 München

9.2 Unternehmen aus dem Versicherungsbereich der CHECK24 Gruppe

Sollte im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages hingegen von „Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich“ gesprochen werden, sind ausschließlich folgende Unternehmen gemeint:
CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH (Speicherstraße 55 in 60327 Frankfurt am Main),
CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungsprodukte GmbH und
CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH jeweils An der Alster 64 in 20099 Hamburg,
CHECK24 Vergleichsportal für Vorsorgeversicherungen GmbH,
CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungen GmbH,
CHECK24 Versicherungsservice GmbH und
CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH jeweils in der Erika-Mann-Str. 62-66 in 80636 München

9.3 Recht zur Ergänzung

CHECK24 Versicherungsservice behält sich das Recht vor, diese Liste gemäß I.9.1 und I.9.2 jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen, indem es weitere Unternehmen hinzufügt, Unternehmen streicht bzw. entfernt oder Namensänderungen durch Umfirmierungen durchführt. Dies gilt analog auch für die jeweils durch die Unternehmen angebotene Produkte. Ferner gilt dieses Recht auf Änderung, Streichung und/oder Hinzufügung auch für andere Funktionen, Leistungen und/oder andere Umstände, sofern dies den VN im Vergleich zu zuvor objektiv besserstellt und/oder ihm dadurch andere Vorteile entstehen.


10. Vertragsdauer, Kündigung und Löschung des CHECK24 Kundenkontos
10.1 Vertragsdauer

Dieser Dienstleistungsvertrag ist zeitlich nicht befristet und erstreckt sich auf alle Bereiche des CHECK24 VersicherungsCenter+.

11.2 Sperrung, Beschränkung des Zugangs

CHECK24 Versicherungsservice kann den Zugang der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages zur Nutzeroberfläche des VersicherungsCenter+ jederzeit aus triftigen Gründen ganz oder teilweise vorübergehend sperren. Dies hat zur Folge, dass der VN durch diese Handlung auch keinen Zugriff mehr auf das VersicherungsCenter+ hat. Triftige Gründe für die Sperrung sind beispielsweise, aber nicht abschließend genannt, wenn System- und/oder Sicherheits-Updates eingespielt werden müssen, wenn mit dieser Sperrung zur Vermeidung und/oder Beseitigung von Störungen der Funktionsfähigkeit des VersicherungsCenter+ beigetragen werden kann oder es für die Gewährleistung der Sicherheit der gespeicherten Daten des VersicherungsCenter+ erforderlich ist oder die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages Funktionen und/oder Leistungen widerrufen hat (siehe Ziffer I.10.4 und I.10.5).

10.3 Kündigung

Der Dienstleistungsvertrag kann vom VN jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung Bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Hierzu muss der Vertragspartner eine entsprechende eindeutige Erklärung gegenüber der CHECK24 Versicherungsservice per E-Mail an vertragsverwaltung@check24.de richten oder per Brief an CHECK24 Versicherungsservice GmbH in 80323 München senden. Der Vertrag kann durch den VN auch in der Form gekündigt werden, indem er bzgl. des gesamten VersicherungsCenter+ einen Löschungswunsch gegenüber der CHECK24 Versicherungsservice ausspricht.

Seitens der CHECK24 Versicherungsservice kann dieser Vertrag täglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, ordentlich gekündigt werden. In berechtigten Fällen, insbesondere bei einem Verstoß seitens des VN gegen wesentliche Pflichten dieses Vertrages oder dem Verbot der gewerblichen Nutzung (siehe Ziffer I.6.2), ist die CHECK24 Versicherungsservice auch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Eventuelle Verstöße des VN können auch zur Kündigung des Basisdienstleistungsvertrags und/oder des CHECK24 Kundenkontos der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages führen, wenn die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages zumindest eine Teilschuld trifft. Dies gilt insbesondere bei Weitergabe der Zugangsdaten zum CHECK24 Kundenkonto.

10.4 Folgen der Kündigung des Dienstleistungsvertrages

Entschließt sich die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages den Basisdienstleistungsvertrag in Gänze zu kündigen, ist eine weitere Nutzung des VersicherungsCenter+ und sämtlicher Dienstleistungen im Rahmen des CHECK24 VersicherungsCenter+ nicht mehr möglich. Dasselbe gilt nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei fristloser Kündigung per sofort, wenn die Versicherungsservice GmbH die Kündigung ausgesprochen hat (siehe Ziffer I.10.3).

In beiden Fällen, sprich egal welche Partei (die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages oder CHECK24 Versicherungsservice) die Kündigung ausgesprochen hat, wird die CHECK24 Versicherungsservice den zugehörigen Account der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages zum VersicherungsCenter+ inkl. der zugehörigen Kundendaten mit wirksam werden der Kündigung innerhalb von 7 Tagen löschen; sofern dies mit Verweis auf Art. 17 Abs. 3 DSGVO rechtlich zulässig ist.

In diesen Fällen kündigt CHECK24 Versicherungsservice ebenfalls die Dienstleistungsverträge sämtlicher VN, die in demselben CHECK24 Kundenkonto bzw. im VersicherungsCenter+ hinterlegt sind, da die unabdingbaren Voraussetzungen zur Nutzung des VersicherungsCenter+ nicht mehr vorliegen.

Kündigt der VN lediglich den Dienstleistungsvertrag hat dies auf den Basisdienstleistungsertrag und das CHECK24 Kundenkonto der Vertragspartei des Dienstleistungsvertrages keinen Einfluss.

10.4.1 Folgen für VN ohne Vollauskunfts- oder Vollmaklermandat

Sollten zu diesem Zeitpunkt seitens des VNs Einzel- oder Korrespondenzmaklermandate mit Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich bestehen, sind diese in Folge dieser Handlung des VN mit sofortiger Wirkung obsolet. Dies gilt nur für Verträge, die nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden.

10.4.2 Folgen für VN mit Vollauskunftsmandat

Hat der VN der CHECK24 Versicherungsservice ein Vollauskunftsmandat erteilt (siehe Sektion II) und bestehen ggf. weitere Korrespondenz- oder Einzelmaklermandate seitens des VN mit CHECK24 Versicherungsservice oder mit Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich sind diese in Folge der Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit sofortiger Wirkung obsolet. Dies gilt nur für Verträge, die nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden.

10.4.3 Folgen für VN mit Vollmaklermandat

Hat der VN der CHECK24 Versicherungsservice ein Vollmaklermandat erteilt (siehe Sektion III) und bestehen ggf. weitere Korrespondenzmaklermandate seitens des VN mit CHECK24 Versicherungsservice oder mit Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich sind diese in Folge der Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit sofortiger Wirkung obsolet. Dies gilt nur für Verträge, die nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden.

10.5 Widerruf einzelner Funktionen und/oder Dienstleistungen

Selbstverständlich steht es dem VN frei, jede Funktion oder Dienstleistung oder Teile davon einzeln und/oder gemeinsam zu widerrufen. Die CHECK24 Versicherungsservice wird diesen Wunsch prüfen und behält sich vor, falls dieses so nicht umsetzbar ist, diesen Vertrag gemäß Ziffer I.10.3 zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn der VN Änderungen und/oder Ergänzungen bezüglich des VersicherungsCenter+ widerspricht und eine weitergehende Nutzung, ohne den erweiterten Leistungsumfang, wiederum nicht möglich sein sollte.
Sollte die weitere Nutzung ohne der vom VN widersprochenen Funktion/Dienstleistung nicht möglich sein, kann dieser im ersten Schritt nicht mehr das VersicherungsCenter+ nutzen. Sollte der VN gleichzeitig Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages sein, ist sogar ein Einloggen in das VersicherungsCenter+ nicht mehr möglich (siehe Ziffer I.10.2).

Widerruf der VN hingegen eine oder alle unabdingbaren Hauptleistungen, die in Ziffer I.4 aufgeführt sind, führt dies automatisch zur Kündigung dieses Dienstleistungsvertrages bzw. des Basisdienstleistungsvertrages (siehe Ziffer I.10.3). Dagegen wird ein Widerruf einer optionalen Leistung, die in Ziffer I.5 festgehalten ist, nicht zu einer Kündigung führen.

Widerruf die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages unabdingbare Funktionen und/oder Dienstleistungen, hat dies zur Folge, dass sämtliche Dienstleistungsverträge mit den VN gekündigt werden, da die unabdingbaren Voraussetzungen zur Nutzung des VersicherungsCenter+ nicht mehr vorliegen.

10.6 Folgen einer Löschung des CHECK24 Kundenkontos

Das zentrale CHECK24 Kundenkonto ist unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung des VersicherungsCenter+ (siehe Ziffer I.2.1). Sollte die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages sich dazu entschließen…

  1. das zentrale CHECK24 Kundenkonto zu löschen oder
  2. den zugehörigen Nutzungsvertrag zu kündigen oder zu widerrufen oder
  3. Teile des zugehörigen Nutzungsvertrages zu widersprechen, so dass in Folge das CHECK24 Kundenkonto nicht mehr besteht
hat dies zur Folge, dass die CHECK24 Versicherungsservice der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages und dem VN das VersicherungsCenter+ nicht mehr anbieten kann, da die essentielle Grundvoraussetzung für den Betrieb desselbigen nicht mehr besteht. Folglich wird die CHECK24 Versicherungsservice diese Handlungen der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages als einen sofortigen Kündigungswunsch sowohl seitens der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages als auch seitens sämtlicher VNs werten (siehe Ziffer I.10.3).
Wird der Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages hingegen seitens der CHECK24 GmbH das CHECK24 Kundenkonto gekündigt, kündigt damit die CHECK24 Versicherungsservice ohne weitere Handlung automatisch in diesem Zuge auch das VersicherungsCenter+ bzw. den Dienstleistungsvertrag und den Basisdienstleistungsvertrag.
Der VN hat zu keiner Zeit das Anrecht, das VersicherungsCenter+ ohne aktives Bestehen des CHECK24 Kundenkontos weiter zu betreiben. Falls also die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages sein CHECK24 Kundenkonto kündigt, hat dies zur Folge, dass sämtliche im CHECK24 Kundenkonto hinterlegten VN ebenfalls kein Anrecht mehr auf die Nutzung des VersicherungsCenter+ haben. Der Dienstleistungsvertrag, verbunden mit einem Vollmaklermandat oder Vollauskunftsmandat und/oder ggf. zusätzlich ein Korrespondenzmandat, wird entsprechenden mit sämtlichen, im CHECK24 Kundenkonto hinterlegten VN von CHECK24 Versicherungsservice gekündigt. Gleiches gilt, wenn die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages den Basisdienstleistungsvertrag kündigt. Die Folgen hieraus sind in den folgenden Ziffern I.10.6.1. - I.10.6.3. beschrieben.

10.6.1 Folgen für VN ohne Vollauskunfts- oder Vollmaklermandat

Sollten zu diesem Zeitpunkt seitens des VNs Einzel- oder Korrespondenzmaklermandate mit Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich bestehen, sind in Folge der Löschung des CHECK24 Kundenkontos durch die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages mit sofortiger Wirkung obsolet. Dies gilt nur für Verträge, die nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden.

10.6.2 Folgen für VN mit Vollauskunftsmandat

Sollte zu diesem Zeitpunkt der CHECK24 Versicherungsservice ein Vollauskunftsmandat vorliegen, verliert dieses mit der Kündigung des CHECK24 Kundenkontos seine Gültigkeit (siehe Sektion II). Auch sämtliche seitens des VNs bestehenden Einzel- oder Korrespondenzmaklermandate mit CHECK24 Versicherungsservice oder historisch bedingt mit Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich, sind in Folge der Löschung des CHECK24 Kundenkontos durch die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages mit sofortiger Wirkung obsolet. Dies gilt nur für Verträge, die nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden.

10.6.3 Folgen für VN mit Vollmaklermandat

Hat der VN der CHECK24 Versicherungsservice ein Vollmaklermandat erteilt (siehe Sektion III) verliert dieses mit der Löschung des CHECK24 Kundenkontos automatisch seine Gültigkeit. Dies gilt nur für Verträge, die nicht über ein Unternehmen der CHECK24 Gruppe mit versicherungsrelevanten Aktionen abgeschlossen wurden.
Sollten zu diesem Zeitpunkt seitens des VNs Korrespondenzmaklermandate mit CHECK24 Versicherungsservice oder historisch bedingt mit Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich bestehen, sind diese Verträge in Folge der Löschung des CHECK24 Kundenkontos durch die Vertragspartei des Basisdienstleistungsvertrages mit sofortiger Wirkung obsolet.


11. Widerspruchsbelehrung werbliche Ansprache
Sie als Vertragspartner können der werblichen Ansprache, die im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres CHECK24 VersicherungsCenter+ steht, jederzeit formlos per E-Mail an "vertragsverwaltung@check24.de" oder per Brief an CHECK24 Versicherungsservice GmbH in 80323 München und/oder am Ende einer jeden werblichen E-Mail Absprache per Klick auf einen entsprechenden Link in einer Werbe-E-Mail mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür weitere Kosten als die jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen.

12. Datenschutz

Die vom VN erfassten oder übermittelten Daten werden ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen definierten und beanspruchten Dienstleistungen verarbeitet. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.


13. Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versicherungsmaklertätigkeit von CHECK24 Versicherungsservice GmbH in 80323 München gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, besteht auf Antrag grundsätzlich die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung. Für sämtliche Private Kranken- und Pflegeversicherungen bei dem Ombudsmann der Private Kranken- und Pflegeversicherung und für alle anderen von ihr vermittelten Versicherungen und Finanzdienstleistungen bei dem Versicherungsombudsmann e.V.
Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 030 / 2060 58-0
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Telefon: 0800 / 2550 444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Telefax: 030 / 2045 8931
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Für alle anderen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Dienstleistungsvertrag und/oder mit der Tätigkeit von CHECK24 Versicherungsservice gegenüber einem Verbraucher stehen, stellt die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir weisen darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


14. Textform, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der VN Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zugunsten des VN zusätzlich anwendbar.


15. Recht auf Änderungen und Erweiterungen

CHECK24 Versicherungsservice stellt dem VN diese Funktionen und Dienstleistung kostenlos und freiwillig zur Verfügung. CHECK24 Versicherungsservice behält sich das Recht vor, die angebotenen Funktionen und/oder Leistungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen, indem es weitere Funktionen und/oder Leistungen hinzufügt, erweitert, streicht, reduziert oder entfernt, sofern dies den VN im Vergleich zu zuvor objektiv besserstellt und/oder ihm dadurch andere Vorteile entstehen.
Sollte der VN durch diese Änderung und/oder Ergänzung im Vergleich zu zuvor objektiv nicht bessergestellt werden und/oder ihm dadurch keine anderen Vorteile entstehen, behält sich CHECK24 Versicherungsservice das Recht vor, diesen Dienstleistungsvertrag in seiner Gänze zu ändern. Über diese entsprechende Änderung wird CHECK24 Versicherungsservice den VN unterrichten und seine Zustimmung einholen.


16. Widerrufsbelehrung
16.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CHECK24 Versicherungsservice GmbH in 80323 München, Tel.: 089 - 2424 1223, E-Mail: vertragsverwaltung@check24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

16.2 Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem diese Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An CHECK24 Versicherungsservice GmbH
80323 München
E-Mail: vertragsverwaltung@check24.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Vermittlungs- und Beratungsleistungen.

Name des/der Kunden(s):
Anschrift des/der Kunden(s)
Unterschrift des/der Kunden(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Ort, Datum

SEKTION II: Vollauskunftsmandat

Im Rahmen der Nutzung der Vertragsverwaltungsfunktionen des VersicherungsCenter+ (siehe Ziffer I.5.2) wird der VN dazu aufgefordert, die CHECK24 Versicherungsservice aktiv zu beauftragen. Dabei hat der VN die Wahl zwischen einem Vollauskunftsmandat (im Folgenden genauer erläutert) oder einem Vollmaklermandat (siehe Sektion III). Erst durch die Beauftragung ist die vollständige Vertragsverwaltung und Einsichtnahme der Vertragsdetails und Dokumente (siehe Ziffer I.4.1), die nicht innerhalb der CHECH24 Gruppe abgeschlossen worden sind, im VersicherungsCenter+ möglich.


1. Leistungen im Rahmen des Vollauskunftsmandats
1.1 Unabdingbar: Einmalige Anforderung und Überprüfung von Versicherungsverträgen

Im Rahmen des Vollauskunftsmandats bevollmächtigt der VN die CHECK24 Versicherungsservice Vertragsdetails und Dokumente einmalig bei den Versicherern des VN abzurufen und entbindet, falls notwendig, die Versicherer von der Schweigepflicht. Die erhaltenen Dokumente werden digitalisiert und die daraus gewonnenen Datenpunkte in der Vertragsübersichtfunktion (siehe I.4.1.) zur Verfügung gestellt. Darauf basierend kann ermittelt werden, falls möglich, ob es günstigere und/oder geeignetere Preis-/Leistung-Tarifalternativen gibt.

Weitere Informationen
Der VN hat im Nachgang an die ursprüngliche Erteilung des Vollauskunftsmandats immer die Möglichkeit, einen Wechsel auf ein Vollmaklermandat (siehe Sektion III) vorzunehmen. Die CHECK24 Versicherungsservice behält sich zudem das Recht vor, dem VN zu einem späteren Zeitpunkt den Wechsel zu einem Vollmaklermandat (siehe Sektion III) proaktiv anzubieten.

1.2 Optional: Regelmäßige Vertragsprüfung im Rahmen eines dauerhaften, produktspezifischen Einzel-Maklermandats

Für gewisse Versicherer, die Auskunftsmandate nicht akzeptieren, bietet CHECK24 Versicherungsservice dem VN die Möglichkeit eines Einzel-Maklermandats an. Der VN kann in diesem Fall der CHECK24 Versicherungsservice ein Einzel-Maklermandat erteilen, wodurch dieser explizit seitens des VN ausgewählte Vertrag kontinuierlich auf Eignung der individuellen Lebens- und Bedarfssituation hin überprüft werden kann. Dabei wird CHECK24 Versicherungsservice kontinuierlich ermitteln, ob es bessere und/oder bedarfsgerechtere und darüber hinaus möglicherweise preisgünstigere Tarifalternativen gibt.

Weitere Informationen
Für das dauerhafte Einzel-Maklermandat gilt ein von dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag losgelöster Maklervertrag. Im Rahmen dieses losgelösten Maklervertrages wird dem VN deutlich genannt, dass die CHECK24 Versicherungsservice sein entsprechender Vertragspartner wird und berechtigt ist, die Funktion und Aufgabe gegenüber dem VN als Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO erfüllen zu dürfen.

2. Historisch bedingte Einzelmandate mit einem Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich

Erteilt ein VN, der bereits jetzt Verträge aktiv in seinem VersicherungsCenter+ verwaltet, CHECK24 Versicherungsservice dieses Vollauskunftsmandat, so gilt dieses nicht für bereits in der Vergangenheit hinzugefügte und mithin jetzt im VersicherungsCenter+ verwaltete Verträge. Die bereits bestehenden produktspezifischen Einzelmakler- und/oder Korrespondenzmandate gegenüber den Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich werden hiervon nicht berührt und behalten weiterhin in ihrer bestehenden Form die Gültigkeit, sofern der VN diese nicht ausdrücklich kündigt bzw. eine Änderung wünscht. D.h. diese Verträge werden weiterhin durch das entsprechende Unternehmen betreut und die Funktionalitäten, wie in Sektion I beschrieben, von diesen bereitgestellt.

SEKTION III: Vollmaklermandat

Alternativ zu dem in Sektion II beschriebenen Vollauskunftsmandat, kann der VN ein Vollmaklermandat wählen, welches im Folgenden genauer beschrieben wird.

1. Leistungen im Rahmen des Vollmaklermandats
1.1 Unabdingbare Leistungen
1.1.1 Regelmäßige Betreuung der Versicherungsverträge

Durch Wahl des Vollmaklermandats werden die Fremdverträge des VN regelmäßig durch CHECK24 Versicherungsservice überprüft und betreut. Durch das Vollmaklermandat ist die CHECK24 Versicherungsservice bevollmächtigt, Vertragsdetails und Dokumente bei den Versicherern des VN abzurufen und entbindet, falls notwendig, die Versicherer von der Schweigepflicht. Die erhaltenen Dokumente werden digitalisiert und die daraus gewonnenen Datenpunkte dem VN zur Verfügung gestellt. Darauf basierend wird, wenn möglich, kontinuierlich ermittelt, ob es bessere und/oder bedarfsgerechtere und darüber hinaus möglicherweise günstigere und/oder geeignetere Preis- / Leistung-Tarifalternativen gibt.

Weitere Informationen
Das Vollmaklermandat kommt zustande durch einen vom vorliegenden Dienstleistungsvertrag losgelösten Maklervertrag mit Maklervollmacht an die CHECK24 Versicherungsservice, die Funktion und Aufgabe gegenüber dem VN als Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO erfüllt.

1.1.2 Beratung des VN

Durch die erteilte Maklervollmacht hat die CHECK24 Versicherungsservice die Befugnis und die Pflicht, die Fremdverträge des VN zu betreuen und ggf. den VN per Telefon oder E-Mail aktiv zu kontaktieren und zu beraten, bspw. um ihn über seinen aktuellen Vertragsstand oder mögliche Sparpotentiale zu informieren.

1.2 Optionale Leistungen im Rahmen des Vollmaklermandats: Telefonische Beratung

Über die online zur Verfügung stehenden Leistungen und Services hinaus kann der VN persönlich telefonische Informationen (Grundberatung) durch Versicherungsexperten der CHECK24 Versicherungsservice einholen. Dabei kann er sich zu seinem bestehenden Versicherungsportfolio und möglichen Versicherungslücken informieren lassen und offene Fragen klären. Diese persönliche telefonische Beratung kann entweder durch den VN bspw. per Mail oder Telefon angefragt werden und wird proaktiv durch CHECK24 Versicherungsservice GmbH dem VN bspw. telefonisch angeboten. In diesem Fall kann der VN selbstverständlich ablehnen.

2. Historisch bedingte Korrespondenzmandate mit einem Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich

Erteilt ein VN, der bereits Verträge in seinem VersicherungsCenter+ verwaltet, ein Vollmaklermandat an CHECK24 Versicherungsservice, so gilt dieses nicht automatisch für alle bereits hinzugefügten Verträge. Hat der VN bereits Korrespondenzmandate an die Unternehmen der CHECK24 Gruppe im Versicherungsbereich erteilt, so werden diese Verträge weiterhin durch das entsprechende Unternehmen betreut und die Funktionalitäten wie in Sektion I beschrieben von diesen bereitgestellt. In diesem Fall tritt CHECK24 Versicherungsservice lediglich als „Enabler“ für das VersicherungsCenter+ auf, wie unter Ziffer I.6 genauer erläutert.